An Ihre FRITZ!Box können bis zu 4 Internetgeräte per Netzwerkkabel (LAN) und beliebig viele WLAN-Geräte angeschlossen werden. Zum Telefonieren können 2 analoge Anschlüsse genutzt, sowie bis zu 8 kabellose Telefone (DECT) angeschlossen werden.
An Ihrem fitflat Telefonanschluss erhalten Sie standardmäßig zwei Rufnummern, mit denen Sie gleichzeitig telefonieren können. Eine davon ist ggf. Ihre alte Rufnummer, die Sie mitgenommen/portiert haben. Sie können auch noch mehr als zwei Rufnummern auf Ihren Anschluss schalten lassen und immer auf zwei Leitungen gleichzeitig telefonieren. Mit einer Fritz!Box können Sie bis zu 10 Rufnummern verwalten und nach Ihren Wünschen die jeweiligen Rufnummern auf dem einen oder anderem Anschluss klingeln lassen.
Internet & Telefon
Wie viele Telefonapparate kann ich mit fitflat anschließen und wie viele Rufnummer stehen mir zur Verfügung?
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Verbraucherhinweise Minderungsrecht
gemäß § 57 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz
Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.
Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.
Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Womit führe ich die Messung durch?
Nutzen Sie für die erforderlichen Leistungsmessungen ein von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Messtool. Bislang ist ausschließlich die Messsoftware der Bundesnetzagentur für entsprechende Messungen zugelassen.
Wie führe ich die Messung durch?
- Folgen Sie den Anweisungen des Messtools, um verwertbare Leistungsmessungen durchzuführen. Beachten Sie dabei unbedingt, dass eine kabellose Messung, d. h. auf WLAN-Basis, ausdrücklich nicht zulässig ist.
- Trennen Sie vor der Messung alle Geräte, die auf das Netz zugreifen. Denken Sie dabei insbesondere auch an Spielekonsolen, Smartphones, Tablets, Sprachassistenten, Streaming-Boxen, Smart Home-Anwendungen usw.
- Führen Sie die Messungen durch und beachten Sie dabei die folgenden Vorgaben der Bundesnetzagentur (Allgemeinverfügung Nr. 99/2021):
- Führen Sie insgesamt mindestens 30 Messungen verteilt auf drei Messtage, d. h. mindestens 10 Messungen pro Messtag, durch.
- Alle Messungen müssen innerhalb eines Gesamtzeitraumes von maximal 14 Kalendertagen vorgenommen werden.
- Zwischen den Messtagen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen.
- Auch muss jeweils zwischen der fünften und sechsten Messung eines Messtages ein zeitlicher Abstand von mindestens 3 Stunden eingehalten werden.
- Alle anderen Messungen innerhalb eines Messtages müssen mit einem Abstand von mindestens 5 Minuten erfolgen.
- Werten Sie die Messergebnisse aus.
Wie gehe ich nach der Messung und der Auswertung der Messergebnisse vor?
Wenn Sie feststellen, dass
dann kommen Sie gern auf uns zu!
- nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
- nicht in 90 Prozent der Messungen die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit erreicht wird oder
- an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird,
dann kommen Sie gern auf uns zu!