An Ihre FRITZ!Box können bis zu 4 Internetgeräte per Netzwerkkabel (LAN) und beliebig viele WLAN-Geräte angeschlossen werden. Zum Telefonieren können 2 analoge Anschlüsse genutzt, sowie bis zu 8 kabellose Telefone (DECT) angeschlossen werden.

An Ihrem fitflat Telefonanschluss erhalten Sie standardmäßig zwei Rufnummern, mit denen Sie gleichzeitig telefonieren können. Eine davon ist ggf. Ihre alte Rufnummer, die Sie mitgenommen/portiert haben. Sie können auch noch mehr als zwei Rufnummern auf Ihren Anschluss schalten lassen und immer auf zwei Leitungen gleichzeitig telefonieren. Mit einer Fritz!Box können Sie bis zu 10 Rufnummern verwalten und nach Ihren Wünschen die jeweiligen Rufnummern auf dem einen oder anderem Anschluss klingeln lassen.

Verbraucherhinweise Minderungsrecht

gemäß § 57 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz

Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.

Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.

Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
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