Aufgrund der ständig wachsenden Anzahl verschiedenster Gefährdungen aus dem World Wide Web ist es den Providern nicht möglich, vollkommene Sicherheit bis hin zum Kundencomputer zu gewährleisten. Es werden für den Internetzugang ausschließlich öffentliche Internet-Protocol-Adressen sogenannte IPs verwendet, die einen direkten Zugriff vom und ins Internet ermöglichen. Eine IP-Adresse dient zur eindeutigen Adressierung von Rechnern und anderen Geräten in einem IP-Netzwerk. Die IP-Adresse entspricht funktional der Telefonnummer in einem Telefonnetz. Daher ist es notwendig, dass jeder für die Absicherung seines Computers selbst sorgt und mit dem Einsatz entsprechender Software (Firewall, Antivirenprogramm u. a.) eigenverantwortlich den Schutz seiner Systeme sicherstellt. Diese Programme können aus dem Internet geladen werden. Man kann sie auch im Fachhandel oder bei Computerfirmen erwerben.

Verbraucherhinweise Minderungsrecht

gemäß § 57 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz

Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.

Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.

Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
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