Wenn Sie gerade bauen oder Ihre Immobilie sanieren, empfehlen wir Ihnen gleich auf den neusten Ausbaustandard zu setzen und einen Glasfaseranschluss von neu-medianet zu beantragen. Damit steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und profitieren von einer ultraschnellen und starken Highspeed-Internetverbindung. Leistungsabfälle oder lange Ping-Zeiten beim Online-Gaming gehören der Vergangenheit an.

Verbraucherhinweise Minderungsrecht

gemäß § 57 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz

Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.

Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.

Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
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