Grundsätzlich beträgt die Brutto-Geschwindigkeit 1.000 Mbit/s. Unter idealen Voraussetzungen beträgt die maximal erreichbare Netto-Geschwindigkeit allerdings im Download nur rund 970 Mbit/s. Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit beträgt 900 Mbit/s. Technisch lässt sich dies wie folgt erklären: die physikalische Anschlussgeschwindigkeit beträgt 1.000 Mbit/s, dies ist die Brutto-Geschwindigkeit der Schnittstelle. Über diese Schnittstelle werden die Datenpakete übertragen. Zur Übertragung dieser Pakete werden zusätzlich Informationen wie der Empfänger, Sender, Kontroll- und Steuerungsinformationen benötigt. Da diese Infos „Platz“ benötigen, wird dieser von der Brutto-Geschwindigkeit abgezogen und ergibt damit die maximal erreichbare Netto-Geschwindigkeit.

Verbraucherhinweise Minderungsrecht

gemäß § 57 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz

Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.

Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.

Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
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