Ja, analoge Telefone und Faxgeräte können weiterhin verwendet werden. Digitale ISDN-Telefone und -Anlagen können nur an einer Fritz!Box angeschlossen und betrieben werden, an einem normalen Kabelmodem leider nicht. Hierfür gibt es im Fachhandel aber spezielle Zusatzgeräte, die den Betrieb von ISDN-Geräten an einem Kabelmodem ermöglichen.

Verbraucherhinweise Minderungsrecht

gemäß § 57 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz

Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.

Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.

Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
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