Internet & Telefon
Kann ich meine bisherige Telefonnummer mitnehmen?
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Selbstverständlich kann die bestehende Telefonnummer auch bei fitflat genutzt werden. Dazu muss die Mitnahme bzw. Umschaltung der Rufnummer (Portierung) vom bisherigen Anbieter mittels Formular beantragt werden. Mit dem fitflat Vertrag wird das Portierungsformular ausgefüllt. Dabei ist wichtig, dass Sie Ihren bestehenden Anschluss nicht selbst kündigen. Dies übernehmen wir für Sie im Rahmen der Rufnummernportierung.
Verbraucherhinweise Minderungsrecht
gemäß § 57 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz
Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.
Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.
Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Womit führe ich die Messung durch?
Nutzen Sie für die erforderlichen Leistungsmessungen ein von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Messtool. Bislang ist ausschließlich die Messsoftware der Bundesnetzagentur für entsprechende Messungen zugelassen.
Wie führe ich die Messung durch?
- Folgen Sie den Anweisungen des Messtools, um verwertbare Leistungsmessungen durchzuführen. Beachten Sie dabei unbedingt, dass eine kabellose Messung, d. h. auf WLAN-Basis, ausdrücklich nicht zulässig ist.
- Trennen Sie vor der Messung alle Geräte, die auf das Netz zugreifen. Denken Sie dabei insbesondere auch an Spielekonsolen, Smartphones, Tablets, Sprachassistenten, Streaming-Boxen, Smart Home-Anwendungen usw.
- Führen Sie die Messungen durch und beachten Sie dabei die folgenden Vorgaben der Bundesnetzagentur (Allgemeinverfügung Nr. 99/2021):
- Führen Sie insgesamt mindestens 30 Messungen verteilt auf drei Messtage, d. h. mindestens 10 Messungen pro Messtag, durch.
- Alle Messungen müssen innerhalb eines Gesamtzeitraumes von maximal 14 Kalendertagen vorgenommen werden.
- Zwischen den Messtagen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen.
- Auch muss jeweils zwischen der fünften und sechsten Messung eines Messtages ein zeitlicher Abstand von mindestens 3 Stunden eingehalten werden.
- Alle anderen Messungen innerhalb eines Messtages müssen mit einem Abstand von mindestens 5 Minuten erfolgen.
- Werten Sie die Messergebnisse aus.
Wie gehe ich nach der Messung und der Auswertung der Messergebnisse vor?
Wenn Sie feststellen, dass
dann kommen Sie gern auf uns zu!
- nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
- nicht in 90 Prozent der Messungen die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit erreicht wird oder
- an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird,
dann kommen Sie gern auf uns zu!