Selbstverständlich kann die bestehende Telefonnummer auch bei fitflat genutzt werden. Dazu muss die Mitnahme bzw. Umschaltung der Rufnummer (Portierung) vom bisherigen Anbieter mittels Formular beantragt werden. Mit dem fitflat Vertrag wird das Portierungsformular ausgefüllt. Dabei ist wichtig, dass Sie Ihren bestehenden Anschluss nicht selbst kündigen. Dies übernehmen wir für Sie im Rahmen der Rufnummernportierung.

Verbraucherhinweise Minderungsrecht

gemäß § 57 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz

Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.

Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.

Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
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