Ja, es muss aber ein Zusatzgerät (Router) installiert werden, der so konfiguriert wird, dass „nach außen“ ins Internet nur eine IP-Adresse sichtbar ist. Den Router erhält man bei neu-medianet oder im Fachhandel.
Ein Router ist ein Gerät, das zwei unabhängige Netzwerke verbinden kann. Bei Heimanwendern wird er meist als Brücke zwischen dem Internet und dem lokalen Netzwerk verwendet. Ein Router wird nur benötigt, wenn man mehrere Computer über denselben Anschluss mit dem Internet verbinden möchte. Vereinfacht formuliert, merkt sich der Router, welcher Computer welche Adresse im Internet anfragt, und leitet die erhaltene Antwort dann wieder an den entsprechenden Computer zurück. Im Internet erscheint ein Netzwerk, das über einen Router verbunden ist, als nur ein Computer. Darüber hinaus enthalten einige Router Firewall-Funktionen, die Zugriffe aus dem Internet auf das private Netzwerk einschränken bzw. verhindern.
Internet & Telefon
Kann fitflat Internet gleichzeitig mit mehreren PCs genutzt werden?
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Verbraucherhinweise Minderungsrecht
gemäß § 57 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz
Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.
Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.
Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Womit führe ich die Messung durch?
Nutzen Sie für die erforderlichen Leistungsmessungen ein von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Messtool. Bislang ist ausschließlich die Messsoftware der Bundesnetzagentur für entsprechende Messungen zugelassen.
Wie führe ich die Messung durch?
- Folgen Sie den Anweisungen des Messtools, um verwertbare Leistungsmessungen durchzuführen. Beachten Sie dabei unbedingt, dass eine kabellose Messung, d. h. auf WLAN-Basis, ausdrücklich nicht zulässig ist.
- Trennen Sie vor der Messung alle Geräte, die auf das Netz zugreifen. Denken Sie dabei insbesondere auch an Spielekonsolen, Smartphones, Tablets, Sprachassistenten, Streaming-Boxen, Smart Home-Anwendungen usw.
- Führen Sie die Messungen durch und beachten Sie dabei die folgenden Vorgaben der Bundesnetzagentur (Allgemeinverfügung Nr. 99/2021):
- Führen Sie insgesamt mindestens 30 Messungen verteilt auf drei Messtage, d. h. mindestens 10 Messungen pro Messtag, durch.
- Alle Messungen müssen innerhalb eines Gesamtzeitraumes von maximal 14 Kalendertagen vorgenommen werden.
- Zwischen den Messtagen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen.
- Auch muss jeweils zwischen der fünften und sechsten Messung eines Messtages ein zeitlicher Abstand von mindestens 3 Stunden eingehalten werden.
- Alle anderen Messungen innerhalb eines Messtages müssen mit einem Abstand von mindestens 5 Minuten erfolgen.
- Werten Sie die Messergebnisse aus.
Wie gehe ich nach der Messung und der Auswertung der Messergebnisse vor?
Wenn Sie feststellen, dass
dann kommen Sie gern auf uns zu!
- nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
- nicht in 90 Prozent der Messungen die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit erreicht wird oder
- an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird,
dann kommen Sie gern auf uns zu!